Banken dürfen keine zu hohe Gebühren für Annahme von Kleingeld (Münzen) verlangen
Auf Grund der anhaltenden Niedrigzinsphase bedienen sich Banken und Sparkassen immer neuer Möglichkeiten, um an des Geld ihrer Kunden zu gelangen.
Im Streit um die Höhe von Bankgebühren befand das Landgericht Karlsruhe nun, dass das vereinbarte Entgelt zur Erfüllung vertraglicher Pflichten nicht über die tatsächlichen Kosten hinausgehen darf, die dem jeweiligen Bankinstitut tatsächlich entstehen.
Banken dürfen keine zu hohe Gebühren für Annahme von Kleingeld-Münzen verlangen
Gerade, diejenigen, die ihr Sparschwein regelmäßig füttern, kennen die Situation. Will man sein Sparschwein leeren und das Geld bei seiner Bank oder Sparkasse einzahlen, wird dafür immer häufiger eine teilweise deftige Gebühr erhoben. Die Karlsruher Richter gaben nun einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Würtemberg (Az.: 10 O 222/17) recht, dass eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro für diese Dienstleistung zu hoch ist.